Gerüsttreppen und Treppentürme
Wie hoch? Wie schwer? Wie breit? Wofür?
Gerüste ab 10 m Höhe müssen zwingend mit Treppen als Höhenzugang ausgestattet sein.
Leitergänge reichen nur dann aus, wenn es andere Zugangswege gibt (z.B. im Gebäude oder über Personen-Bauaufzüge).
Die Anforderungen sind baustellenspezifisch festzulegen. Meist reichen einläufige Alu-Gerüsttreppen aus, größere gegenläufige Systeme können jedoch ebenfalls erforderlich oder gewünscht sein.
Treppentürme für öffentliche Nutzung (z.B. als Fluchttreppen) bedingen besondere Planung zur Auswahl des geeigneten Systems, das i.d.R. aus Modulgerüst mit speziellen Treppenwangen/Belägen/Geländern besteht.
Neben der Treppenturm-Höhe sind die Laufbreite und die Belastung aufgrund der vorgesehenen Nutzung bauseits vorzugeben. Außerdem sind die konkreten örtlichen Platzverhältnisse und Bedingungen ausschlaggebende Parameter für die Planung und Ausführung von Treppentürmen.

Alu-Gerüsttreppen
Gerüstreppe in einläufiger Ausführung in Verbindung mit einem Fassadengerüst (-Turm).
Alu-Gerüsttreppen
Einläufige Ausführung als separate Gerüstsäule oder am Fassadengerüst vorgebaut.
Alu-Systemtreppe mit 55 cm Stufenbreite und kleinen Zwischenpodesten. Steigungshöhe 2,00 m mit 10 Stufen auf 2,50 m Systemlänge. Systemgeländer mit Hand- und Knielauf außenseitig. Nutzgewicht 200 kg/m².
Treppentürme
Verschiedenste Ausführungen z.B. als Bau- oder Fluchttreppe aus Modulgerüst-Systemen in Verbindung mit einem Fassaden- oder Raumgerüst bzw. als alleinstehender Treppenturm.
Stufenbreite gemäß Anforderungen/Lastvorgaben z.B. 1,00 m oder 1,50 m mit entsprechenden Zwischenpodesten alle 2 m Höhe. Bequeme Steigungshöhe mit 12 Stufen auf 2,00 m Höhe sowie auf 3,00 m Systemlänge. Geländer beidseitig mit Hand- und Knielauf oder mit Füllstabgeländer.